BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
Amtliche Dokumente, die im spanischsprachigen
Ausland bei Behörden vorgelegt werden sollen, müssen
durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer
ins Spanische übersetzt werden, damit sie dort Gültigkeit
erlangen (Urkunden, Verträge, Testamente, Vollmachten,
Bescheinigungen, Schriftstücke, Urteile, Dokumente zur
Vorlage bei Gericht).
Ich bin staatlich geprüfter Übersetzer
für die Spanische Sprache vom Landgericht München
I zum öffentlich vereidigten Übersetzer bestellt
worden, und daher in der Lage, Ihre Übersetzungen mit
dem erforderlichen Beglaubigungsstempel zu versehen.
Schicken Sie mir Ihre Dokumente
per Post oder per E-Mail.
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